Bio-Logo für Lebensmittel nach EU-Öko-Verordnung
Die EG-Öko-Verordnung von 2007 definiert, wie landwirtschaftliche Erzeugnisse und Lebensmittel, die als Öko-Produkte gekennzeichnet sind, hergestellt und gekennzeichnet werden müssen. Um konventionell von ökologisch hergestellten Lebensmitteln zu unterscheiden, führte Deutschland 2001 das staatlich kontrollierte Bio-Siegel ein, mit dem nur nach der EG-Öko-Verordnung hergestellte Produkte gekennzeichnet werden dürfen. Während Biokost ein Synonym für Lebensmittel aus kontrolliert biologischem Anbau ist, kann Naturkost auch konventionell produziert sein.
Erhältlich sind Bio-Lebensmittel in Bioläden, Reformhäusern und zunehmend im Lebensmitteleinzelhandel sowie in Supermärkten. Bei den ökologischen Anbauverbänden sind die Richtlinien zum Teil deutlich strenger als von der EG-Öko-Verordnung vorgeschrieben. Bio-Lebensmittel sind grundsätzlich umweltfreundlicher als konventionell erzeugte.