Die allgemeinen Kontaktbeschränkungen für private Zusammenkünfte sind bereits am 19. März komplett weggefallen.
Die Menschen sind jedoch angehalten, sich weiterhin so zu verhalten, dass sie sich und andere keinen unangemessenen Infektionsgefahren aussetzen. Hierzu sollen die allgemeinen Verhaltensregeln zu Abstand, Hygiene und Masken (sog. AHA-Regeln) in allen Lebensbereichen angemessen eigenverantwortlich und solidarisch beachtet werden. Eine Beachtung der in Anlage 1 zur CoronaSchVO zusammengefassten Hygiene- und Infektionsschutzempfehlungen unterstützt einen angemessenen Infektionsschutz.
Sowohl die bisherige 3G-Zugangsbeschränkung als auch die allgemeine Maskenpflicht in Innenräumen ist am 03.04.2022 weggefallen.
Betreiber*innen von Einrichtungen und für Angebote verantwortliche Personen wird jedoch empfohlen, die bisher für diese Angebote entwickelten Hygienekonzepte weiter aufrechtzuerhalten bzw. an das jeweils aktuelle Infektionsgeschehen anzupassen und die in Anlage 2 zur CoronaSchVO zusammengefassten Hygiene- und Infektionsschutzempfehlungen zu berücksichtigen und so die Eigenverantwortung aller teilnehmenden Personen zu unterstützen.
Die Menschen sind angehalten, sich so zu verhalten, dass sie sich und andere keinen unangemessenen Infektionsgefahren aussetzen. Hierzu sollen die allgemeinen Verhaltensregeln zu Abstand, Hygiene und Masken (sog. AHA-Regeln) in allen Lebensbereichen angemessen eigenverantwortlich und solidarisch beachtet werden. Eine Beachtung der in Anlage 1 zur CoronaSchVO zusammengefassten Hygiene- und Infektionsschutzempfehlungen unterstützt einen angemessenen Infektionsschutz.
Die Festlegung zusätzlicher verbindlicher Hygiene- und Schutzmaßnahmen, z. B. Maskenpflicht, kann im Rahmen des Hausrechts und der Veranstalterverantwortung erfolgen.
Angesichts hoher Infektionszahlen auch während der Sommermonate müssen wir feststellen: Die Corona-Pandemie ist immer noch nicht vorbei. Für den Herbst und Winter gehen viele Wissenschaftler*innen von einem weiteren Anstieg der Infektionszahlen aus.
Aktuell ist die Zahl schwerer Krankheitsverläufe und insbesondere von Einlieferungen auf Intensivstationen weiterhin stabil auf einem geringen Niveau. Hinzu kommt, dass die Immunisierung in der Bevölkerung - und damit auch unter Schüler*innen sowie unter Lehrkräften - durch Impfungen und die Genesung nach einer Infektion deutlich zugenommen hat. Dies ermöglicht derzeit weitgehend ein öffentliches Leben ohne erhebliche Einschränkungen bzw. Schutzmaßnahmen. Der Eigenverantwortung der Menschen und ihren Erfahrungen im Umgang mit dem Virus kommt in dieser Phase der Pandemie eine große Bedeutung zu. Staatlich verordnete Schutzmaßnahmen können aktuell vor allem auf den Schutz vulnerabler Personen beschränkt bleiben.